Wichtige Informationen
Unsere Sitzung am 12. November 2025
13. November 2025
- Große Themenvielfalt
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WIR.bestimmen.mit. sind Eltern von Kindern mit Behinderung und treffen uns regelmäßig, um gemeinsame Anliegen zu besprechen.
So auch am 12. November in den Räumlichkeiten der BTU Cottbus-Senftenberg. Das Querschnittsthema Inklusion wird dabei konsequent als Schwerpunkt in ihrer beratenden Funktion im Jugendhilfeausschuss der Stadt Cottbus behandelt. Darüber hinaus ergreifen wir als Gruppe selbst Initiative, indem wir Projekte umsetzen und uns an verschiedenen Vorhaben beteiligen.
Ein wichtiges Thema des Treffens war die Gründung eines Vereins für einen inklusiven Spielplatz. Der Oberbürgermeister Tobias Schick hat hierfür die Schirmherrschaft übernommen. Der Förderverein setzt sich aktiv für die Errichtung eines barrierefreien Spielplatzes in der Lobedanstraße ein. Unterstützung erhält er dabei von der dort ansässigen Lebenshilfe, Hand in Hand gGmbH, die am 28. November ab 15:00 Uhr den Aktionstag „Märchenhafter Adventszauber“ organisiert. Für Anfang 2026 ist im Jugendhilfeausschuss eine aktuelle Stunde zum Thema Inklusion vorgesehen. Um dieses umfassende Thema – von Kita, Schule, Erziehungshilfen, Kinder- und Jugendangeboten bis hin zu frühen Hilfen – angemessen vorzubereiten, wurde bereits ein Rahmen für die Diskussion definiert.
Ein weiterer Programmpunkt war die Auswertung der Besichtigung des Paralympischen Zentrums Cottbus im Rahmen der Veranstaltungen „Nacht der kreativen Köpfe“ und „Sportkarussell“. Letzteres richtet sich speziell an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Die lobenden Worte für die Aktivitäten des Stadtsportbundes wurden mit der Hoffnung verbunden, dieses Veranstaltungsformat nachhaltig zu etablieren.
Ein weiterer Punkt war die Präsentation des Konzepts Vale Tudo – gemeinsam feiern ohne Grenzen. Geplant ist eine barrierefreie Party für alle auf dem Flugplatzgelände am 13. Juni 2026.
Diskutiert wurde zudem die Beantragung eines Budgets für Ausbildung, das eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderung bietet, die eine betriebliche Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben.
WIR. setzen uns lautstark für unsere Rechte ein und erinnern dabei an die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch von der BRD unterzeichnet wurde. Es müsse garantiert werden, dass alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von einer Behinderung – vor dem Gesetz gleich sind. Die nach wie vor bestehende Differenzierung nach Art der Behinderung und die damit einhergehenden negativen Konsequenzen für betroffene Familien seien nicht nur problematisch, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Ein Umdenken sei dringend notwendig.
WIR. freuen uns natürlich auch sehr über aktive Mitwirkung und Ideen, wie man die uns gesetzte Grenzen sprengen kann.
WIR. treffen uns an jedem 2. Mittwoch im Monat in Cottbus im Hauptgebäude der b-tu.
Wer dabei sein möchte oder Anfragen hat – einfach eine Mail an WIR.bestimmen.mit.
Wichtiges Urteil des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg!
10. Juni 2025
- Der LASV darf den GdB nicht einfach kürzen!
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Viele Betroffene und deren Angehörige kennen dieses Prozedre: der LASV eröffnet mit einem so genannten "Verfahren von Amts wegen nach dem Schwerbehindertenrecht - Anhörung gemäß § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)" den Kampf um den GdB.
Die Frist, die man dann zur Verfügung hat, auf diese Anhörung zu reagieren, beträgt gerade mal einen Monat. Man wird noch ruhig gestellt mit dem Satz, dass es sich bei diesem Schreiben "nur" um eine Ankündigung einer beabsichtigten Bescheiderteilung handelt.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
Die persönlichen Erfahrungen vieler Betroffener zeigen, dass sich diesem Schreiben ein langwieriger und kräftezehrender Kampf gegen die Herabsetzung des GdB anschließt.
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat klargestellt, dass eine Behörde den Grad der Behinderung (GdB) nicht willkürlich oder ohne medizinische Begründung herabstufen darf. Das Urteil (AZ: L 11 SB 24/23) ist unter folgendem Link nachzulesen. Unter diesem Link kann man auch nachlesen, wie man handeln kann und wo man Hilfe und Unterstützung bekommt.
Eingliederunghilfe: Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Februar 2025
Erweiterte Nachmittagsbetreuung behinderter Kinder und Jugendlicher
16. Januar 2025
- Die Richtlinie des Landes Brandenburg zur erweiterten Nachmittagsbetreuung
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... für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ab der Sekundarstufe 1 ist zum 31.12.2024 ausgelaufen.
Seit dem 01.01.2025 haben Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung gemäß § 49 des Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes (BbgKJG) einen Anspruch auf soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung. Dieser Anspruch wird in der Kindertagesbetreuung verwirklicht. Ab der siebten Jahrgangsstufe ist dieser Anspruch von dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe zu erfüllen. Der Umfang des Anspruchs richtet sich ab der siebten Jahrgangsstufe nach der Regelung zur Förderung von Kindern in den fünften und sechsten Schuljahrgangsstufen in der Kindertagesbetreuung. Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf eine Betreuung haben, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht. Zusätzlich ist in § 49 BbgKJG auch geregelt, dass die Regelungen der §§ 137 und 140 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Anwendung finden. Das heißt, dass eine Einkommens- und Vermögensprüfung erfolgen muss, um zu prüfen, ob Sie als Eltern einen Beitrag zu den Aufwendungen für die Betreuung Ihrer Kinder leisten müssen. Dabei wird das Einkommen der Eltern aus dem Jahr 2023 zu Grunde gelegt.
Was bedeutet das konkret für Sie? Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihre Kinder am Nachmittag nach Schulschluss bzw. in den Ferien betreuen zu lassen. Dafür kann jedoch ein Eigenanteil fällig werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Betreuung ist, dass Sie berufstätig oder Vergleichbares sind und eine Betreuung Ihrer Kinder daher erforderlich ist.
Zur Sicherstellung der Betreuung arbeiten wir mit den beiden Trägern Regionalwerkstatt und Lebenshilfe Cottbus zusammen. Die Nachmittagsbetreuung wird durch die Regionalwerkstatt in den Räumlichkeiten der Spreeschule in Neu Schmellwitz angeboten. Für Kinder, welche nicht die Spreeschule besuchen, aber dennoch eine Betreuung nach Schulschluss benötigen, sind wir bemüht, individuelle Lösungen zu finden.
Die Ferienbetreuung wird ebenfalls durch die Regionalwerkstatt und zusätzlich, in Abhängigkeit vom Bedarf, durch die Lebenshilfe Cottbus in den Räumlichkeiten in der Bahnhofstraße abgesichert. Für die Winterferien planen wir die Betreuung durch die Regionalwerkstatt in den Räumen des Jugendstadtteilladens in der Zuschka 27. Die Betreuung wird ab 08:00 Uhr möglich sein. Ein Fahrdienst kann durch den Träger leider nicht zur Verfügung gestellt werden.
Sollten Sie eine Betreuung im Laufe dieses Jahres in Anspruch nehmen wollen, so füllen Sie bitte die beigefügten Unterlagen aus und senden diese an mich zurück. Wenn Sie bereits in den Winterferien eine Betreuung benötigen, so lassen Sie mir die Unterlagen bitte bis zum 22.01.2025 zukommen, damit die Einkommens- und Vermögensprüfung zeitnah erfolgen kann. Bei Fragen zum Ferienangebot in den Winterferien, zur Abklärung individueller Bedarfe oder zur Mittagsversorgung etc. wenden Sie sich bitte direkt an die Regionalwerkstatt (Tel.: 0355-4944174 oder E-Mail: info@regionalwerkstatt.de).
Vielen Dank!
Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Lobedann
Teamleiterin Eingliederungshilfe/Projektmanagerin KJSG
Fachbereich Jugendamt
Stadt Cottbus/Chóśebuz
DEZERNAT SOZIALES, JUGEND, BILDUNG & INTEGRATION
Besucheradresse:
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus
T +49 355 6123686
F +49 355 612133686
Internationale Beispiele und positive Erfahrungen, wie Inklusion und Teilhabe ...
15. Januar 2025
- ... von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen erfolgreich umgesetzt wird.
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Skandinavische Länder (z. B. Schweden, Norwegen, Dänemark)
Ansatz: Inklusion im Bildungssystem ist ein zentrales Prinzip. Kinder mit Beeinträchtigungen lernen in den gleichen Schulen wie ihre nicht-behinderten Altersgenossen.
Erfolg:
Bereitstellung von gut ausgebildetem Personal, darunter Sonderpädagogen und Assistenzen.
Barrierefreie Schulgebäude und individualisierte Lehrpläne.
Starker Fokus auf Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Unterstützungsdiensten.
Italien
Ansatz: Italien hat bereits in den 1970er Jahren begonnen, Förderschulen abzuschaffen und alle Kinder in Regelschulen zu integrieren.
Erfolg:
Jede Schule stellt Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung bereit.
Unterstützung durch Assistenzen und spezialisierte Bildungspläne.
Forschung zeigt, dass sich das inklusive Modell positiv auf die soziale Entwicklung aller Kinder auswirkt.
Kanada
Ansatz: Kanada verfolgt ein inklusives Bildungssystem mit starkem Fokus auf Diversität und individuelle Förderung.
Erfolg:
Programme wie "Individualized Education Plans" (IEPs), die auf die Bedürfnisse jedes Kindes zugeschnitten sind.
Gemeinschaftsbasierte Ansätze, um Barrieren in der Gesellschaft abzubauen.
Starke rechtliche Grundlage zur Förderung der Gleichberechtigung
Australien
Ansatz: Australien hat umfassende nationale Standards für die Bildung von Kindern mit Beeinträchtigungen entwickelt.
Erfolg:
Programme wie "National Disability Insurance Scheme" (NDIS) fördern individuell angepasste Unterstützungsleistungen.
Inklusive Sport- und Freizeitprogramme stärken die soziale Teilhabe.
Deutschland – Modellprojekte in NRW und Bayern
Ansatz: Pilotprojekte zur inklusiven Beschulung und Zusammenarbeit von Förderschulen und Regelschulen.
Erfolg:
Positive Erfahrungen bei der Kooperation von Lehrkräften.
Förderung von "Schule für alle"-Initiativen.
USA
Ansatz: "Individuals with Disabilities Education Act" (IDEA) garantiert inklusiven Unterricht.
Erfolg:
Inklusionstechnologien wie Sprachcomputern und barrierefreien Lernplattformen.
Nachweisliche Verbesserung der Bildungs- und Berufsperspektiven von Jugendlichen mit Beeinträchtigungen.
Großbritannien - Barrierefreier Zugang zu Freizeit und Sport
Ansatz: Initiativen wie "Inclusive Playgrounds" und Sportprogramme (z. B. bei den Paralympics).
Erfolg:
Schaffung von Räumen, die für alle Kinder zugänglich sind.
Förderung der sozialen Inklusion durch gemeinsames Spielen und Sporttreiben.
UN-Kinderrechtskonvention und UNESCO
Ansatz: Internationale Rahmenwerke fördern das Recht auf Bildung, soziale Teilhabe und Chancengleichheit für Kinder mit Beeinträchtigungen.
Erfolg:
Länder wie Spanien, Japan und Finnland setzen innovative Maßnahmen um, z. B. durch technologische Unterstützung und starke Gemeindebeteiligung.
Fazit:
Die erfolgreichsten Ansätze für Inklusion und Teilhabe basieren auf einer Kombination aus gesetzlichen Regelungen, gesellschaftlicher Akzeptanz, barrierefreier Infrastruktur und individueller Förderung. Diese internationalen Beispiele zeigen, dass inklusive Maßnahmen nicht nur die Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen verbessern, sondern auch eine bereichernde Wirkung auf die gesamte Gesellschaft haben.
Recherche:
Yvonne von der Elterngruppe WIR.bestimmen.mit. - Eltern für ihre Kinder.
Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz
30. Dezember 2024
- Selbstorganisierte Zusammenschlüsse nach § 137 BbgKJG - WIR. können dabei sein
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Mit dem o. g. § 137 BbgKJG haben wir die Möglichkeit, ein beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden. Dr. Normen Franzke hat unten stehenden Antrag an den Cottbuser Jugendhilfeausschuss gestellt. Am 20. Januar 2025 wird in der Zeit von 17 bis 19 Uhr im Ausschuss darüber beraten.Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch sollen Selbstorganisationen gestärkt werden, folgerichtig dürfen nunmehr auch selbstorganisierte Zusammenschlüsse nach § 137 BbgKJG ein Mitglied entsenden.
In Cottbus/Chóśebuz ist seit mehreren Jahren eine Elterngruppe "WIR.bestimmen.mit. - Eltern für Ihre Kinder" aktiv; Eltern v. Kindern mit verschiedenen Beeinträchtigungen. (siehe Anlage) Da es bisher das Meldeverfahren nach § 137 BbgKJG noch nicht gab, greift nach Auskunft des MBJS anlässlich der aktuellen Wahlperiode § 71 Abs. 2 SGB VIII direkt. Es ist also durch die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zu entscheiden, ob und welche bereits bekannten selbstorganisierten Zusammenschlüsse im Sinne von § 4a SGB VIII beratende Mitglieder in ihren Jugendhilfeausschuss entsenden sollen.
In meiner Funktion als Beauftragter für die Belange der Menschen mit Behinderungen unterstütze ich den organisierten Zusammenschluss der Elterngruppe.
Ich bitte den Jugendhilfeausschuss zu entscheiden, ob eine Vertreterin oder ein Vertreter dieser Elterngruppe als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss benannt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Normen Franzke-1.jpg)
Unsere Stellungnahme zum Brandenburger Kinder- und Jugendgesetz
25. Juni 2024
- Das Brandenburger Kinder- und Jugendgesetz ...
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... wurde vom Landeskabinett beschlossen.
Mit Befremden haben wir festgestellt, dass die Leistungen zur sozialen Teilhabe für behinderte Kinder ab der Jahrgangsstufe 7 weiterhin beim Träger der Eingliederungshilfe beantragt werden müssen (§49 (1). Dagegen haben wir Eltern uns immer wieder ausgesprochen. Seit Jahren beklagen sich Eltern über diese Verfahrensweise!
Wenn ein junger Mensch die Grundschulzelt beendet und eine Beeinträchtigung hat, eine Unterstützung und/oder eine Assistenz benötigt, bedeutet das, dass für ein integratives Freizeitangebot oder eine Ferienbetreuung umfangreiche Angaben abverlangt werden.
Unter anderem folgende:
• Wohnhaft in einem Eigenheim, Vorlage eines Wertgutachtens (Kosten ca.500 € - 1,5 % des Wertes)
• Grundbuchauszug, zu organisieren am Amtsgericht
• Vorlage des Kaufvertrages der Autos mit Kopie der Fahrzeugscheine, der Kilometerstände, amtliche Kennzeichen, Herstellerangaben
• sämtliche Versicherungen müssen durch Einreichung von Kopien dargelegt werden
• Kopien der Kontoauszüge der letzten drei Monate, Werte von Sparguthaben, Antiquitäten, Schmuckstücken und vieles andere mehr
Das empfinden wir Eltern als nicht angemessen und diskriminierend.
Es entspricht nicht den Aussagen der UN-Behindertenrechtskonvention zu einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Inklusion wird im Gesetz gefordert, aber brauchen die Kinder Unterstützung bedeutet das generell: Antrag beim Sozialamt.
Wir erwarten, dass Kinder und Jugendliche, die Hilfe benötigen, ihre Freizeit genau wie andere auch nach ihren Bedürfnissen und ohne aufwendige Antragstellung und Offenlegung der Vermögensverhältnisse ihrer Eltern gestalten können.
Kernaussage: die Rechte von Kindern und Jugendlichen sollen durch das neue Gesetz gestärkt werden. Aber gilt das für alle Kinder und Jugendlichen?
Wir sind der Meinung, dass Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen durch dieses Gesetz nicht ausreichend in das aktive Leben integriert werden und somit für sie eine gleichberechtigte soziale Teilhabe nicht möglich ist.
Die Elterngruppe
WIR.bestimmen.mit. - Eltern für ihre Kinder.